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Eintrag Nr. 483

„In einem dritten Schritt sollen die Kassen dann diejenigen Personen an die Kommunen melden,“

„die keinen Impfnachweis vorgelegt haben",sagte Strack-Zimmermann. Die Gesundheitsämter würden dann einen Impftermin anbieten. Wer ihn verstreichen lasse, müsse mit einem Bußgeld rechnen, sofern er sich nicht innerhalb von vier Wochen doch noch impfen lasse. Auf diese Weise wird es mit Sicherheit gelingen, mehrere Millionen Ungeimpfte zu erreichen. In dem Eckpunktepapier hatten die Parlamentarier bereits klargestellt, dass zur Not auch mehrfach Bußgelder verhängt werden könnten.“