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Eintrag Nr. 427

„Statt auf eine Party zu gehen, kann auch das Impfen eine schöne Idee sein.“

„Schülerinnen und Schüler brauchen [...] meistens einen 2G-Nachweis [...] danach, so Söder, solle es aber keine Ausnahme mehr für die 12- bis 17-Jährigen geben. Das bedeutet, nach dem Ende der Ferien benötigen Schülerinnen und Schüler auch in der Gastronomie, in Hotels und im Verein einen 2G-Nachweis.“