„Schülerinnen und Schüler brauchen [...] meistens einen 2G-Nachweis [...] danach, so Söder, solle es aber keine Ausnahme mehr für die 12- bis 17-Jährigen geben. Das bedeutet, nach dem Ende der Ferien benötigen Schülerinnen und Schüler auch in der Gastronomie, in Hotels und im Verein einen 2G-Nachweis.“