„Um sicherzustellen, dass das Versammlungsverbot eingehalten wird, wird [...] Waffengebrauch angedroht.“
„Die Teilnahme an allen öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel auf der Gemarkung der Stadt Ostfildern, die [...] gegen die Regelungen der Corona-Verordnung gerichtet sind, wird an allen Wochentagen untersagt. [...] Um sicherzustellen, dass das Versammlungsverbot eingehalten wird, wird die Anwendung unmittelbaren Zwangs, also die Einwirkung auf Personen durch einfache körperliche Gewalt, Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder Waffengebrauch angedroht.“