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Eintrag Nr. 598

„2G+ Nachweis beim Antrag auf Suizid erforderlich“

„Sterbehilfe und die vorbereitende Prüfung der Freiverantwortlichkeit unserer sterbewilligen Mitglieder gebieten menschliche Nähe. Menschliche Nähe aber ist Voraussetzung und Nährboden der Corona-Virusübertragung. Ab heute gilt in unserem Verein die 2G-Regel, ergänzt um situationsbezogene Massnahmen, wie zum Beispiel Schnelltests vor Begegnungen in geschlossenen Räumen.“