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Eintrag Nr. 1651

„Corona-Leugner: Berufsrechtliche Folgen für Ärztinnen und Ärzte“

„Insbesondere in der jetzigen, von großer Unsicherheit geprägten Lage kann ein öffentlicher Auftritt als ‚Corona-Leugner‘ zu einer erheblichen Verunsicherung der Bevölkerung beitragen, auch wenn er im Einzelfall durch die Meinungsfreiheit gedeckt sein kann. [...] Verstöße gegen die Vorgaben der geltenden Corona-Schutzverordnung können daher ebenfalls berufsrechtlich geahndet werden.“

und Katharina Eibl, Fachanwältin für Medizinrecht Dirk Schulenburg Justiziar der Ärztekammer Nordrhein
Rheinisches Ärzteblatt / Heft 4 / 2021, 26.04.2021