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Eintrag Nr. 1013

„(...) die kurzfristigen Unannehmlichkeiten [einer Testung können] für Kinder und Eltern vernachlässigt werden“

Der Landrat des Landkreises Limburg/Weilburg Michael Köberle zur Frage, warum in der Kita neg. Testnachweise verlangt werde, wenn ein Kind der Gruppe positiv ist, obwohl durch die Hess. Corona-Schutzverordnung Kinder bis zur Einschulung von jeglicher Testpflicht ausgenommen sind.

„Ich denke, dass angesichts der geschilderten Zielrichtung der mit einer Testung einhergehende Aufwand bzw. die hiermit verbundenen kurzfristigen Unannehmlichkeiten für Kinder und Eltern vernachlässigt werden können. Ich hoffe, zum besseren Verständnis beigetragen zu haben. Freundliche Grüße Michael Köberle“

 

Michael Köberle
Landrat Kreis Limburg/Weilburg
Email, 09.02.2022