„[Impfverweigerer] sollten [...] nicht auf die Solidarleistung zurückgreifen dürfen“
„Mit der Impfverweigerung verletzen Personen das Solidarprinzip der Krankenversicherung, und deshalb sollten sie auch nicht auf die Solidarleistung zurückgreifen dürfen, sollten sie selbst verschuldet später an Covid-19 erkranken. “