Eintrag Nr. 1570

„Bewerberinnen und Bewerbern mit Nachweis einer vollständigen COVID-19 Schutzimpfung [wird] bei gleicher fachlicher Eignung der Vorzug gegeben.“

„[…] Bei der Personalauswahl dürfen Personen aufgrund des Geschlechts, der ethischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung nicht benachteiligt werden. (Antidiskriminierung). […] Als Universität ist uns der Schutz der Gesundheit unserer Studierenden und Mitarbeitenden sehr wichtig. Aus diesem Grund wird Bewerberinnen und Bewerbern mit Nachweis einer vollständigen COVID-19 Schutzimpfung bei gleicher fachlicher Eignung der Vorzug gegeben.“