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Eintrag Nr. 1371

„Städtisches Klinikum Bielefeld: 2Gplus-Regel für Besucher*innen“

 „Besucher*innen müssen einen 2Gplus Nachweis erbringen. Dies bedeutet, dass Sie zusätzlich zu einem Nachweis der vollständigen Impfung (mit einem zugelassenen Impfstoff, die vor mind. 15 Tagen stattgefunden hat, in deutscher Sprache oder offizieller Übersetzung) oder einem Nachweis über den Genesenen-Status (positives PCR-Testergebnis, mind. 28 Tage und max. 90 Tage alt) ein negatives Schnelltestergebnis (max. 4 Stunden alt, von einer zugelassenen Teststelle) vorlegen müssen. Eine Booster-Impfung ersetzt einen Test hierbei nicht. Ungeimpfte Personen, dazu zählen auch Kinder unter 5 Jahren und Personen, die sich nicht impfen lassen können, erhalten zum Schutz unserer Patient*innen und Mitarbeitenden keinen Zutritt [...] Besucher*innen, die sich [...] nicht an die Vorgaben des Personals halten, müssen mit einem Hausverbot rechnen.“