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Eintrag Nr. 1247

„Die ungeimpften Mitarbeiter müssen leider [beim Sommerfest] draußen bleiben“

„Gültige, vollständige Impfung und/oder Genesung, inklusive einer Auffrischungsimpfung, falls sechs Monate seit Genesung/Grundimmunisierung vergangen sind, sowie zusätzlicher tagesaktueller, negativer Antigen-Schnelltest. Personen mit Atemwegssymptomen oder ohne die genannten Nachweise werden nicht zur Veranstaltung zugelassen. [...] Womit Mitarbeiter, die auch ‚täglich bis an die Grenzen gegangen‘ sind, ausgegrenzt werden, weil sie sich keinen experimentellen, nur bedingt zugelassenen und ganz und gar nicht ‚nebenwirkungsfreien‘ mRNA-Impfstoff injizieren ließen.“