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Eintrag Nr. 608

„Corona: Niedersachsen verlängert Regeln zur Absonderung“

Es ist deshalb folgerichtig, dass die Allgemeinheit hier nicht länger für den Verdienstausfall der Minderheit aufkommt, die sich nicht ein drittes Mal oder sogar überhaupt nicht impfen lassen möchte.

Niedersachsen werde aber weiter auf eine Pflicht zur Isolation bauen, betonte Behrens. Die Frage sei dann nur, ob die vorgeschriebene Dauer der Absonderung auf fünf Tage verkürzt wird, wie es etwa Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) favorisiere. Desweiteren kommen mit der Verlängerung der Absonderungsverordnung Einschnitte für jene, die keine Auffrischungsimpfung haben und als Kontaktperson in Quarantäne müssen. Für sie wird ab dem 25. April die Erstattung des Verdienstausfalls eingestellt. „Jede und jeder kann sich schnell und unkompliziert impfen lassen und damit die Quarantäne vermeiden“, so Behrens. „Es ist deshalb folgerichtig, dass die Allgemeinheit hier nicht länger für den Verdienstausfall der Minderheit aufkommt, die sich nicht ein drittes Mal oder sogar überhaupt nicht impfen lassen möchte.“ Ausnahmen bei Nicht-Geimpften aus medizinischen Gründen Kontaktpersonen in Quarantäne, die sich nachweislich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder die Kinder in Isolation beziehungsweise Quarantäne betreuen, erhalten vom Land aber weiterhin einen Verdienstausfall. Auch Infizierte bekommen weiterhin die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, unabhängig vom Impfstatus. Zur Frage einer vierten Impfung sagte die SPD-Politikerin, dass sich alle Menschen über 70 Jahre dringend ein viertes Mal immunisieren lassen sollten. Bei allen anderen sei die Dritt-Impfung in der Regel ausreichend. Im Einzelfall müsste das aber jeweils der Hausarzt oder die Hausärztin entscheiden.