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Eintrag Nr. 296

„Für Ungeimpfte könnte unter Umständen das Arbeitslosengeld wegfallen.“

„Wenn es eine allgemeine Impfpflicht gebe und Verstöße mit Rechtsfolgen verbunden seien, könnten ‚Arbeitgeber einen Bewerber ablehnen, weil er nicht geimpft oder genesen ist‘ [...] ‚Auch wir als Bundesagentur müssen dann prüfen, ob eine fehlende Impfung zu einer Sperrzeit führt.‘ Eine Sperrzeit bedeutet, dass ein Arbeitsloser für eine bestimmte Zeit kein Arbeitslosengeld bekommt.“