Skip to main content
Eintrag Nr. 1222

„In Wien und Innsbruck gilt für Studenten die 1G-Regel“

„In Wien und Innsbruck gilt für Studenten die 1G-Regel, allerdings im klinischen Bereich – also ab dem ersten Patientenkontakt. Das ist etwa in Wien spätestens am Ende des 2. Studienjahrs der Fall. Damit gibt es eine De-facto-Impfpflicht, da alle Studenten im Rahmen der Ausbildung diesen Bereich durchlaufen müssen.“