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Eintrag Nr. 1051

„Aufgrund der aktuellen COVID-19 Situation können wir ab sofort (12.11.2021) in unserer Praxis nur noch vollständig geimpfte Patienten behandeln.“

„Betrifft COVID-19: Aufgrund der aktuellen COVID-19 Situation können wir ab sofort (12.11.2021) in unserer Praxis nur noch vollständig geimpfte Patienten behandeln. Die zweite Impfung darf nicht länger als sechs (6) Monate zurück liegen. Genesene Patienten benötigen eine ärztliche Bescheinigung. Liegt die Genesung länger als sechs Monate zurück, muss eine Impfung nachgewiesen werden, die ebenfalls nicht länger als sechs Monate zurück liegen darf. Lassen Sie sich im Zweifelsfall eine Booster-Impfung verabreichen! Patienten, bei denen ein Impfhindernis vorliegt, werden gebeten, bei Anmeldung ein entsprechendes Attest vorzulegen. Wir behalten uns allerdings eine Entscheidung vor.“